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ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung
Auszug aus ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19
Die Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichtes vom 02.08.1983 (1 AZR 516/81) ist heute nicht mehr aktuell. - EuGH, 08.09.2011 - C-177/10
Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung …
Auszug aus ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19
Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die reine Berufung auf die bloß temporäre Natur der Arbeit befristet Beschäftigter nicht ausreicht, um einen sachlichen Differenzierungsgrund darzustellen (Entscheidungen vom 22.12.2010 - C 444/09 und C 456/09, vom 08.09.2011 - C 177/10 und vom 18.10.2012 - C 302/11). - EuGH, 18.10.2012 - C-302/11
Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet …
Auszug aus ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19
Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die reine Berufung auf die bloß temporäre Natur der Arbeit befristet Beschäftigter nicht ausreicht, um einen sachlichen Differenzierungsgrund darzustellen (Entscheidungen vom 22.12.2010 - C 444/09 und C 456/09, vom 08.09.2011 - C 177/10 und vom 18.10.2012 - C 302/11). - EuGH, 22.12.2010 - C-444/09
Gavieiro Gavieiro - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der …
Auszug aus ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19
Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die reine Berufung auf die bloß temporäre Natur der Arbeit befristet Beschäftigter nicht ausreicht, um einen sachlichen Differenzierungsgrund darzustellen (Entscheidungen vom 22.12.2010 - C 444/09 und C 456/09, vom 08.09.2011 - C 177/10 und vom 18.10.2012 - C 302/11).