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   ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19   

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https://dejure.org/2019,57297
ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19 (https://dejure.org/2019,57297)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04.11.2019 - 19 BV 5170/19 (https://dejure.org/2019,57297)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04. November 2019 - 19 BV 5170/19 (https://dejure.org/2019,57297)
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  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19
    Die Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichtes vom 02.08.1983 (1 AZR 516/81) ist heute nicht mehr aktuell.
  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19
    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die reine Berufung auf die bloß temporäre Natur der Arbeit befristet Beschäftigter nicht ausreicht, um einen sachlichen Differenzierungsgrund darzustellen (Entscheidungen vom 22.12.2010 - C 444/09 und C 456/09, vom 08.09.2011 - C 177/10 und vom 18.10.2012 - C 302/11).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-302/11

    Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19
    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die reine Berufung auf die bloß temporäre Natur der Arbeit befristet Beschäftigter nicht ausreicht, um einen sachlichen Differenzierungsgrund darzustellen (Entscheidungen vom 22.12.2010 - C 444/09 und C 456/09, vom 08.09.2011 - C 177/10 und vom 18.10.2012 - C 302/11).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-444/09

    Gavieiro Gavieiro - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.11.2019 - 19 BV 5170/19
    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die reine Berufung auf die bloß temporäre Natur der Arbeit befristet Beschäftigter nicht ausreicht, um einen sachlichen Differenzierungsgrund darzustellen (Entscheidungen vom 22.12.2010 - C 444/09 und C 456/09, vom 08.09.2011 - C 177/10 und vom 18.10.2012 - C 302/11).
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